Neben langjähriger Erfahrung in der Beratung und gerichtlichen sowie außergerichtlichen Vertretung auf allen Gebieten des Zivilrechts verfüge ich über besondere Kompetenzen für die
- Beratung bei der Testamentserrichtung, Nachfolgeplanung und allen sonstigen erbrechtlichen Fragen einschließlich ihrer gesellschaftsrechtlichen und familienrechtlichen Bezüge
- Beratung in internationalen Nachlassangelegenheiten und Erbfällen mit Auslandsbezug
- Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Beratung und Vertretung im Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Kunstrecht.
Ich spreche
deutsch, englisch und französisch.